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   FG Münster, 24.01.2008 - 8 K 4378/05 GrE   

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FG Münster, 24.01.2008 - 8 K 4378/05 GrE (https://dejure.org/2008,9921)
FG Münster, Entscheidung vom 24.01.2008 - 8 K 4378/05 GrE (https://dejure.org/2008,9921)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 8 K 4378/05 GrE (https://dejure.org/2008,9921)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldrechtliche Verpflichtung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) zur Übertragung eines zu ihrem Gesamthandsvermögen gehörenden Miterbbaurechtsanteils und von Sondereigentum an einer Wohnung als grunderwerbsteuerbarer Vorgang; Bestimmung der ...

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 7 Abs. 1; ; GrEStG § 7 Abs. 2; ; GrEStG § 7 Abs. 3; ; GrEStG § 8 Abs. 1; ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 16 Abs. 3; ; AO § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwandlung von gemeinschaftlichen Eigentum in Flächeneigentum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 971
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 25.03.1992 - II R 46/89

    Steuerpflichtiger Erwerbsvorgang durch Übertragung eines Gesellschaftsanteils (§

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2008 - 8 K 4378/05
    Das vom FA angeführte BFH-Urteil vom 25.03.1992 II R 46/89 BStBl. II 1992, 680 sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar, da sich die Sachlage anders darstelle.

    Der BFH führe in seinemUrteil vom 25.03.1992 II R 46/89 BStBl. II 1992, 680, mit grundsätzlicher Bedeutung im Tenor aus, dass durch besondere gesellschaftsvertragliche Regelungen ein Gesellschaftsanteil an einer Gesamthand so gestaltet werden könne, dass dessen Erwerb im rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis dem Erwerb des Eigentums an einem Grundstück gleichkomme.

    Dabei ist es bei dem hier vorliegenden Sachverhalt unzutreffend, einen grunderwerbsteuerbaren Vorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO zu bejahen, wie es das FA unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 25.03.1992 II R 46/89 BStBl. II 1992, 680 getan hat.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann ein Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft jedoch gesellschaftsvertraglich so ausgestaltet sein, dass dessen Erwerb im rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis dem Erwerb des Eigentums an einem Grundstück - ggf. in Gestalt einer Eigentumswohnung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG - gleichkommt (soUrteile vom 07.02.2001 II R 35/99 BFH/NV 2001, 1144; in BFH/NV 1994, 824 sowie in BFHE 167/448, BStBl. II 1992, 680).

    Darin liegt ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts im Sinne von § 42 Satz 1 AO (vgl. BFH in BFHE 167/448, BStBl. II 1992, 680, 682).".

  • BFH, 30.07.1980 - II R 19/77

    Begründung von Wohnungseigentum - Teilungserklärung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2008 - 8 K 4378/05
    § 7 Abs. 1 GrEStG sei auf die Begründung von Wohneigentum anwendbar (Hinweise auf BFH-Urteile vom 30.07.1980 BStBl. II 1980, 667 und vom 12.10.1988 BStBl. II 1989, 54).

    "Als "flächenweise" Teilung im Sinne von § 7 GrEStG ist auch die Begründung von Wohnungseigentum oder Sondereigentum anzusehen (vgl. BFH-Urteile in BStBl. II 1980, 667 undvom 12.10.1988 II R 6/86 BStBl. II 1989, 54), wobei es irrelevant ist, ob die Teilung nach § 3 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorgenommen wird oder eine nach § 8 WEG vorgenommene Teilung die Verteilung der Wohnungs- oder Sondereigentumseinheiten ermöglicht (BFH-Urteil vom 13.12.1978 II R 92/76 BStBl. II 1979, 343).

  • BFH, 16.02.1994 - II R 96/90

    Sonstiges; Grunderwerbsteuer bei Aufteilung in Wohnungseigentum

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2008 - 8 K 4378/05
    Danach sei es unschädlich, wenn die Teilung nicht in einem Vorgang, sondern in mehreren aufeinanderfolgenden Verträgen geschehe, sofern diese Verträge nur Bestandteile eines umfassenden Teilungsvorgangs bilden würden, dem Teilungsvorgang insgesamt also ein einheitlicher Entschluss zugrunde liege, und wenn ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang bestehe (Hinweise auf BFH-Urteil vom 16.02.1994 II R 96/90 BFH/NV 1995, 156).

    Es bleibt jedoch erforderlich, dass die zur Aufteilung erforderlichen Rechtsakte aufgrund planmäßiger Durchführung in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang erfolgen" (vgl. zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 16.02.1994 II R 96/90 BFH/NV 1995, 156).

  • BFH, 25.02.1969 - II 142/63

    Zweigliedrige OHG - Übergang eines Grundstücks - Grunderwerbsteuerpflicht -

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2008 - 8 K 4378/05
    Dies stehe jedoch der Steuerbefreiung nach § 7 Abs. 2 GrEStG nicht entgegen, da sich die Beteiligungsverhältnisse an der GbR zwischen der Gründung der GbR, dem Erwerb des Grundstücks und der Übertragung auf die Gesellschafter nicht geändert hätten (Hinweis auf BFH-Urteil vom 25.02.1969 II R 142/63 BStBl. II 1969, 400).

    Soweit die Beteiligungsverhältnisse unverändert geblieben sind, bleibt die Steuervergünstigung gemäß § 7 Abs. 2 GrEStG bestehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14.06.1973 II R 37/72 BStBl. II 1973, 802 zur vergleichbaren Vorschrift des § 6 Abs. 1 - 3 und Abs. 4 GrEStG und BFH-Urteil vom 25.02.1969 II 142/63 BStBl. II 1969, 400).

  • BFH, 12.10.1988 - II R 6/86

    Grunderwerb - Teileigentum - Noch zu bildendes Teileigentum - Pkw-Stellplatz -

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2008 - 8 K 4378/05
    § 7 Abs. 1 GrEStG sei auf die Begründung von Wohneigentum anwendbar (Hinweise auf BFH-Urteile vom 30.07.1980 BStBl. II 1980, 667 und vom 12.10.1988 BStBl. II 1989, 54).

    "Als "flächenweise" Teilung im Sinne von § 7 GrEStG ist auch die Begründung von Wohnungseigentum oder Sondereigentum anzusehen (vgl. BFH-Urteile in BStBl. II 1980, 667 undvom 12.10.1988 II R 6/86 BStBl. II 1989, 54), wobei es irrelevant ist, ob die Teilung nach § 3 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorgenommen wird oder eine nach § 8 WEG vorgenommene Teilung die Verteilung der Wohnungs- oder Sondereigentumseinheiten ermöglicht (BFH-Urteil vom 13.12.1978 II R 92/76 BStBl. II 1979, 343).

  • BFH, 07.02.2001 - II R 35/99

    GrESt; Gestaltungsmissbrauch

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2008 - 8 K 4378/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann ein Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft jedoch gesellschaftsvertraglich so ausgestaltet sein, dass dessen Erwerb im rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis dem Erwerb des Eigentums an einem Grundstück - ggf. in Gestalt einer Eigentumswohnung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG - gleichkommt (soUrteile vom 07.02.2001 II R 35/99 BFH/NV 2001, 1144; in BFH/NV 1994, 824 sowie in BFHE 167/448, BStBl. II 1992, 680).

    Dann ergibt sich bereits im Zeitpunkt des Erwerbs des Gesellschaftsanteils für den Fall des Ausscheidens oder der Auflösung der Gesellschaft aus dem Gesellschaftsvertrag ein konkreter Übereignungsanspruch (so BFH in BFH/NV 2001, 1144).

  • BFH, 27.10.1999 - II R 17/99

    Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2008 - 8 K 4378/05
    Ist dies der Fall, so gehören alle Aufwendungen des Grundstückserwerbers zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung, die von ihm für die Verschaffung des bebauten Grundstücks gewährt werden (vgl. zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 27.10.1999 II R 17/99, BStBl. II 2000, 34).
  • BFH, 16.02.2005 - II R 53/03

    Verhältnis zwischen Steuerfestsetzungsverfahren und Änderungsverfahren nach § 16

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2008 - 8 K 4378/05
    Dies erfordert vor allem, dass auch hinsichtlich des Anspruchs aus § 16 GrEStG das außerordentliche Rechtsbehelfsverfahren abgeschlossen sein muss (§ 44 Abs. 1 FGO) - vgl. zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 16.02.2005 II R 53/03 BStBl. II 2005, 495 m. w. N.
  • BFH, 08.08.1990 - II R 20/88

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2008 - 8 K 4378/05
    Ließe man das Erfordernis eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen den geschilderten Rechtsakten ganz entfallen, wäre eine derartige "Aufteilung" mehrerer (durch die Aufteilung in Wohnungseigentum) nunmehr selbständiger Grundstücke entgegen dem Zweck der Norm immer dann begünstigt, wenn ihm irgendwann eine Grundstücksteilung vorausgegangen wäre (vgl. das zu § 7 Abs. 1 GrEStG ergangene BFH-Urteil vom 08.08.1990 II R 20/88, BStBl. II 1990, 922).
  • BFH, 14.06.1973 - II R 37/72

    Steuervergünstigung - Gesamthand - Dauer des Bestehens - Beteiligungsverhältnisse

    Auszug aus FG Münster, 24.01.2008 - 8 K 4378/05
    Soweit die Beteiligungsverhältnisse unverändert geblieben sind, bleibt die Steuervergünstigung gemäß § 7 Abs. 2 GrEStG bestehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14.06.1973 II R 37/72 BStBl. II 1973, 802 zur vergleichbaren Vorschrift des § 6 Abs. 1 - 3 und Abs. 4 GrEStG und BFH-Urteil vom 25.02.1969 II 142/63 BStBl. II 1969, 400).
  • BFH, 11.11.1992 - II R 117/89

    Grundstücksveräußerung bei Bauherrenmodell

  • BFH, 13.12.1978 - II R 92/76

    Grunderwerbsteuer bei Aufteilung von Grundstücken einer Gesamthand an die

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

  • BFH, 23.11.1994 - II R 53/94

    Grunderwerbsteuer für nachträglich errichtetes Gebäude?

  • BFH, 24.01.1990 - II R 94/87

    Grunderwerbsteuer auf Gesamtaufwand: Bericht über laufende Verfassungsbeschwerden

  • BFH, 05.02.1992 - II R 110/88

    Bestimmung des Gegenstands eines Erwerbsvorgangs

  • BFH, 11.03.1981 - II R 77/78

    Erschließungskosten als Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung

  • BFH, 01.12.2004 - II R 23/02

    GrESt; Anteil an PersG

  • BFH, 02.02.1994 - II R 84/90
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